1.AXIS überlässt dem KUNDEN gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer die vertraglich gebuchten Leistungen
und die dem Training dienenden Einrichtungen im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten gemäss separater Hausordnung zur
Benutzung. Ist das Mitglied mit den vereinbarten Zahlungen mehr als 2 Monate im Verzug, so hat die Axis Fitnessclub Aesch
GmbH das Recht, den gesamten noch geschuldeten Mitgliederbeitrag für die restliche Dauer der Mitgliedschaft sofort geltend zu
machen. Die Öffnungszeiten von AXIS werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang/ Website bekanntgegeben. Änderungen
der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen werden vorbehalten. Die Benutzungsrechte des KUNDEN sind einmalig, nach
Rücksprache mit AXIS, übertragbar.
2.Termine müssen 24h vorher abgesagt werden. Findet keine oder eine verspätete Terminabsage statt, verfällt der Termin ersatzlos.
3.Der KUNDE bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der KUNDE vor der Anmeldung einen Arzt zu
konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.
4.Die Benutzung der Einrichtungen von AXIS erfolgt auf Risiko und Gefahr des KUNDEN. Die Haftung für Krankheiten oder
Verletzungen, die sich der KUNDE bei der Benutzung der Einrichtungen zuzieht, wird somit ausdrücklich ausgeschlossen.
5.Das Nichtbenutzen der Einrichtungen von AXIS berechtigt den KUNDEN nicht, das Benutzungsentgelt ganz oder teilweise
zurückzufordern. Die vereinbarten Zahlungsbedingungenen bleiben hiervon unbetroffen. Im Falle von Betriebsunterbrechungen
infolge Reinigung, Reparaturen usw. hat der KUNDE keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Übersteigen die
Betriebsunterbrechungen während eines Vertragsjahres insgesamt vier Wochen, so verlängert sich diese Vereinbarung
automatisch um die Dauer der die vier Wochen übersteigenden Betriebsunterbrechungen. Weitere Ansprüche des KUNDEN sind
ausgeschlossen. An Festtagen gelten spezielle Regelungen.
6.Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche
Verhinderungen usw., entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, längerem Militärdienst
und Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit AXIS für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall
verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, in welcher der KUNDE pausiert hat. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise
bleibt von einer solchen Regelung unberührt.
7.Die Verlegung der Fitnessräume innerhalb eines Umkreises von 10 km bleibt AXIS vorbehalten.
8.Verstösst der KUNDE in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung, welche Bestandteil des vorliegenden Vertrages bildet, so
ist AXIS Fitnessclub Aesch GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der KUNDE keinen Anspruch auf
Rückerstattung seines Benutzungsentgelts.
9.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform
10.Erhöhungen des Benutzungsentgelts sind im maximalen Umfang von 10% des bisherigen Betrages möglich und werden
mindestens einen Monat im Voraus von AXIS angekündigt.
11.Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West.
12.Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate bei Jahresverträgen. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich per Email oder
eingeschriebenen Brief erfolgen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft um die jeweilig vereinbarte
Laufzeit oder um maximal 12 Monate. Mündliche Nebenanreden sind ungültig.