AXIS AGB

AGB

 

1.AXIS überlässt dem KUNDEN gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer die vertraglich gebuchten Leistungen

und die dem Training dienenden Einrichtungen im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten gemäss separater Hausordnung zur

Benutzung. Ist das Mitglied mit den vereinbarten Zahlungen mehr als 2 Monate im Verzug, so hat die Axis Fitnessclub Aesch

GmbH das Recht, den gesamten noch geschuldeten Mitgliederbeitrag für die restliche Dauer der Mitgliedschaft sofort geltend zu

machen. Die Öffnungszeiten von AXIS werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang/ Website bekanntgegeben. Änderungen

der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen werden vorbehalten. Die Benutzungsrechte des KUNDEN sind einmalig, nach

Rücksprache mit AXIS, übertragbar.

2.Termine müssen 24h vorher abgesagt werden. Findet keine oder eine verspätete Terminabsage statt, verfällt der Termin ersatzlos.

3.Der KUNDE bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der KUNDE vor der Anmeldung einen Arzt zu

konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.

4.Die Benutzung der Einrichtungen von AXIS erfolgt auf Risiko und Gefahr des KUNDEN. Die Haftung für Krankheiten oder

Verletzungen, die sich der KUNDE bei der Benutzung der Einrichtungen zuzieht, wird somit ausdrücklich ausgeschlossen.

5.Das Nichtbenutzen der Einrichtungen von AXIS berechtigt den KUNDEN nicht, das Benutzungsentgelt ganz oder teilweise

zurückzufordern. Die vereinbarten Zahlungsbedingungenen bleiben hiervon unbetroffen. Im Falle von Betriebsunterbrechungen

infolge Reinigung, Reparaturen usw. hat der KUNDE keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Übersteigen die

Betriebsunterbrechungen während eines Vertragsjahres insgesamt vier Wochen, so verlängert sich diese Vereinbarung

automatisch um die Dauer der die vier Wochen übersteigenden Betriebsunterbrechungen. Weitere Ansprüche des KUNDEN sind

ausgeschlossen. An Festtagen gelten spezielle Regelungen.

6.Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche

Verhinderungen usw., entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, längerem Militärdienst

und Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit AXIS für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall

verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, in welcher der KUNDE pausiert hat. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise

bleibt von einer solchen Regelung unberührt.

7.Die Verlegung der Fitnessräume innerhalb eines Umkreises von 10 km bleibt AXIS vorbehalten.

8.Verstösst der KUNDE in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung, welche Bestandteil des vorliegenden Vertrages bildet, so

ist AXIS Fitnessclub Aesch GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der KUNDE keinen Anspruch auf

Rückerstattung seines Benutzungsentgelts.

9.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform

10.Erhöhungen des Benutzungsentgelts sind im maximalen Umfang von 10% des bisherigen Betrages möglich und werden

mindestens einen Monat im Voraus von AXIS angekündigt.

11.Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West.

12.Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate bei Jahresverträgen. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich per Email oder

eingeschriebenen Brief erfolgen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft um die jeweilig vereinbarte

Laufzeit oder um maximal 12 Monate. Mündliche Nebenanreden sind ungültig.